Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3Q GmbH
für die Nutzung von 3Q SDN und für ergänzende Dienstleistungen
1. Gegenstand, Geltungsbereich und Struktur
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „3Q AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der 3Q GmbH Belfortstr. 5, 81667 München („3Q“) und dem Vertragspartner (der „Kunde“) über die entgeltliche Bereitstellung der Plattform 3Q SDN als SaaS (der „Dienst“) und für ergänzende Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden bei der Verwendung des Dienstes („Zusatzleistungen“). 3Q und der Kunde werden nachfolgend einzeln jeweils auch als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
1.2 Einzelheiten zu den Funktionen des Dienstes, den vom Kunden beauftragten Zusatzleistungen sowie zu der vom Kunden für die Bereitstellung des Dienstes und die Zusatzleistungen zu entrichtenden Vergütung ergeben sich aus dem Bestell- oder Auftragsformular (das „Auftragsformular“), das diese 3Q AGB einbezieht.
1.3 Das Auftragsformular, diese 3Q AGB, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Ziff. 16.1) sowie einbezogene Anlagen werden im Folgenden insgesamt „Nutzungsvertrag“ genannt. Es gilt absteigend die Geltungsrangfolge (1) das Auftragsformular, (2) diese 3Q AGB, (3) einbezogene Anlagen; die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung hat in ihrem Anwendungsbereich stets Vorrang.
1.4 Der Nutzungsvertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung des Kunden durch 3Q zustande, zu welcher 3Q nicht verpflichtet ist. 3Q bietet den Dienst und entsprechende Zusatzleistungen lediglich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB an und behält sich vor, vom Kunden einen Beleg für dessen Unternehmereigenschaft anzufordern.
1.5 Die Regelungen des Nutzungsvertrages gelten auch für Änderungen des Dienstes, die 3Q während der Vertragslaufzeit vornimmt, etwa durch Patches, Updates, Upgrades oder sonstige Änderungen des Dienstes (gemeinsam „Updates“).
1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, außer soweit 3Q ihrer Geltung ausdrücklich zumindest in Textform zustimmt.
2. Allgemeine Regelungen zur Leistungserbringung
2.1 3Q erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen in vereinbarter Qualität und mit vereinbarter Verfügbarkeit. Leistungszeiten und -termine sind unverbindlich, außer soweit sie im Auftragsformular ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
2.2 3Q kann zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen einsetzen (z.B. Hosting-Dienstleister). Für Erfüllungsgehilfen haftet 3Q wie für eigenes Handeln (vgl. Ziff. 13).
3. Betrieb und Bereitstellung des Dienstes
3.1 3Q stellt dem Kunden die Funktionen des Dienstes während der Vertragslaufzeit im Rahmen der zugesagten Verfügbarkeit (vgl. Ziff. 5) zum Zugriff und zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Grundsätzlich können die Funktionen des Dienstes weltweit über das Internet abgerufen werden. Der Kunde erhält zudem Zugriff auf die jeweils aktuelle Fassung des elektronischen Anwenderhandbuchs für den Dienst.
3.2 3Q räumt dem Kunden die Möglichkeit zur Verwendung des Dienstes ein, indem 3Q einen Account für den Kunden anlegt und dem Kunden entweder Benutzername nebst Passwort (gemeinsam „Zugangsdaten“) zur Verfügung stellt oder dem Kunden die Möglichkeit einräumt, Zugangsdaten selbst einzurichten. Der Kunde wird Zugangsdaten ausschließlich für zur Nutzung des Dienstes durch ihn autorisierte Personen („Autorisierte Nutzer“) einrichten. Er stellt sicher, dass ausschließlich Autorisierte Nutzer Zugangsdaten und Zugang zu dem Dienst erhalten. Der Kunde wird jeden Autorisierten Nutzer vorab auf die vertrauliche Behandlung der Zugangsdaten und die Einhaltung der Nutzungsbefugnisse und -beschränkungen gemäß Ziff. 6 verpflichten.
3.3 Jede, auch vertragswidrige und sonst unberechtigte Verwendung der Zugangsdaten und des Dienstes gilt im Verhältnis zu 3Q als Verwendung im Auftrag des Kunden, außer, soweit dieser die unberechtigte Verwendung nicht zu vertreten hat. Erlangt der Kunde Kenntnis von einem unberechtigten Zugriff auf Zugangsdaten oder den Dienst, wird er 3Q unverzüglich zumindest in
Textform informieren und die Zugangsdaten ändern oder ändern lassen.
4. Beschaffenheit des Dienstes
4.1 Der Dienst enthält Funktionen zur Bereitstellung und zum Abspielen von Video-Inhalten (VoD) und zum Live-Streaming. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Auftragsformular.
4.2 Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass die vertragsgemäße Verwendung des Dienstes die Einhaltung der von 3Q kommunizierten, aktuellen technischen Mindestvoraussetzungen und eine hinreichend dimensionierte Internetverbindung voraussetzt. Die jeweils aktuellen technischen Mindestvoraussetzungen sind im Anwenderhandbuch beschrieben.
4.3 3Q kann den Dienst auch ohne gesonderte Zustimmung des Kunden jederzeit aktualisieren und sonst angemessen ändern, insbesondere zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, technische Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Berechtigte Interessen des Kunden wird 3Q dabei angemessen berücksichtigen. Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt der Kunde bei einer Änderung mit, etwa durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache
Umstellungen seiner Systeme.
5. Verfügbarkeit des Dienstes
5.1 Soweit im Auftragsformular keine abweichende Verfügbarkeit vereinbart ist, sagt 3Q eine Mindestverfügbarkeit des Dienstes in Höhe von 99,9% im Vertragsjahresmittel zu.
5.2 Der Dienst gilt als nicht-verfügbar, wenn wesentliche Funktionen des Dienstes oder der Dienst insgesamt nicht abgerufen werden können. Maßgeblich ist der Internet-Knotenpunkt des Rechenzentrums, von dem aus der Dienst zur Verfügung gestellt wird.
5.3 Von der Zusage der Mindestverfügbarkeit gemäß Ziff. 5.1 ausgenommen sind (i) Ausfallzeiten des Dienstes infolge von Wartung oder Pflege der für die Bereitstellung des Dienstes eingesetzten Hardware oder Software, einschließlich des Einspielens von Updates, (ii) Störungen der Verfügbarkeit durch Ursachen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von 3Q, wie etwa höhere Gewalt oder Angriffe Dritter auf die zur Bereitstellung des Dienstes eingesetzte Infrastruktur, sowie (iii) Zeiten, für die 3Q den Zugang des Kunden zum Dienst nach Maßgabe von Ziff. 9 sperrt oder einschränkt.
5.4 Bei Bedarf können Wartung und Pflege durch 3Q auch an Werktagen durchgeführt werden. 3Q wird sich bemühen, Ausfallzeiten des Dienstes infolge von Wartung und Pflege möglichst gering zu halten.
6. Nutzungsbefugnisse und -beschränkungen
6.1 3Q gestattet dem Kunden, während der Vertragslaufzeit über das Internet durch Autorisierte Nutzer auf den Dienst zuzugreifen und die Funktionen des Dienstes bestimmungsgemäß zu verwenden. Dies umfasst die Befugnis des Kunden, den Dienst zu verwenden, um Dritten Kundeninhalte (vgl. Ziff. 8.1) öffentlich und nicht-öffentlich zugänglich zu machen, etwa als VoD oder Live-Stream.
6.2 Eine über Ziff. 6.1 hinausgehende Verwendung des Dienstes ist dem Kunden durch 3Q nicht gestattet. Insbesondere ist der Kunde nicht befugt,
a) den Dienst an sich ganz oder teilweise ohne gesonderte Zustimmung von 3Q (unter) zu vermieten oder sonst Dritten entgeltlich zur Verfügung zu stellen;
b) Handlungen vorzunehmen, zu fördern oder zu dulden, durch welche der Dienst gestört oder beschädigt wird, oder durch welche dessen Verwendung durch andere Kunden vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt oder verunmöglicht wird;
c) Kundeninhalte entgegen Ziff. 8.3 in den Dienst einzugeben, hochzuladen, sonst zu speichern, oder Kundeninhalte entgegen Ziff. 8.3 mit dem Dienst zu streamen oder sonst zu verarbeiten.
Dem Kunden gesetzlich zwingend zustehende Rechte bleiben unberührt.
6.3 Der Kunde wird 3Q unverzüglich zumindest in Textform informieren, wenn er Kenntnis von einem Verstoß gegen diese Ziff. 6 erlangt.
7. Mitwirkung und Verantwortlichkeiten des Kunden
7.1 Der Kunde benennt einen sachkundigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter für die Durchführung des Nutzungsvertrages. Die Kontaktdaten können in der Verwaltungsoberfläche des Accounts hinterlegt und geändert werden.
7.2 Von 3Q zur Durchführung des Nutzungsvertrages angemessen angeforderte Informationen aus der Sphäre des Kunden wird dieser vollständig und binnen angemessener Zeit zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung, Telefonnummern und die E-Mail-Adresse.
7.3 3Q kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die angegebene E-Mail-Adresse des Kunden versenden. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die 3Q gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.
7.4 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der von 3Q kommunizierten technischen Mindestvoraussetzungen sowie für die Funktionsfähigkeit und hinreichende Dimensionierung der Internetverbindung zum Zugriff auf den Dienst.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder Sicherheit noch die Integrität oder die zum Betrieb des Dienstes durch oder im Auftrag von 3Q eingesetzten Systeme beeinträchtigt werden. Er ist für die Sicherheit seiner eigenen Systeme und deren Schutz vor Schadsoftware und Angriffen alleine verantwortlich. Er wird laufend angemessene und geeignete Vorkehrungen treffen, um potentiellen Auswirkungen von Störungen oder von Mängeln des Dienstes vorzubeugen und diese zu reduzieren; dies umfasst das Erstellen regelmäßiger Backups der Kundeninhalte.
7.6 Der Kunde wird den Dienst nur im vertraglich zulässigen Rahmen verwenden und alle für ihn geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben einhalten.
7.7 Der Vertragspartner stellt seine Systeme, soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist und nicht durch den Einsatz von Arbeitsmitteln, Materialien und Systemen von 3Q erbracht werden kann, im Rahmen seiner Verfügbarkeit zur Verfügung. Er gewährleistet weiterhin, dass entsprechende Räumlichkeiten von 3Q zur normalen Arbeitszeit betreten werden können.
7.8 Der Kunde wird alle Mitwirkungsleistungen auf eigene Kosten, rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.
8. Kundeninhalte
8.1 Der Kunde ist für die von ihm oder in seinem Auftrag bei Verwendung des Dienstes eingegebenen, hochgeladenen, sonst gespeicherten oder anderweitig mit dem Dienst verarbeiteten Bilder, Videos, Streams, Informationen, Logos und sonstigen Inhalte (insgesamt „Kundeninhalte“) verantwortlich. Auf Anfrage des Kunden kann 3Q Kundeninhalte im Auftrag des Kunden für diesen ändern, ohne jedoch zur Vornahme von Änderungen im Auftrag des Kunden verpflichtet zu sein. Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass 3Q Kundeninhalte weder inhaltlich noch auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft.
8.2 Der Kunde räumt 3Q mit Eingabe, Upload, Speicherung oder sonstiger Form der Überlassung von Kundeninhalten bis zur vollständigen Abwicklung des Nutzungsvertrages ein nicht-ausschließliches, unwiderrufliches, weltweites Recht ein, die Kundeninhalte zur Erfüllung und Abwicklung des Nutzungsvertrages zu verwenden, insbesondere zu vervielfältigen, zu verarbeiten und anzuzeigen. 3Q kann dieses Recht durch Dritte für sich ausüben lassen, etwa durch eingesetzte Erfüllungsgehilfen (z.B. Hosting-Dienstleister). Soweit der Kunde dieses Recht an Kundeninhalten nicht selbst einräumen kann, verschafft er 3Q dieses Recht.
Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte an den Kundeninhalten, insbesondere erforderliche Bild-, Marken-, Urheberrechte zu verfügen und alle erforderlichen Zustimmungen und Einwilligungen, insbesondere zur Verarbeitung personenbezogener Daten, wirksam
eingeholt zu haben.
8.3 Der Kunde trägt dafür Sorge und sichert zu, dass
a) weder Kundeninhalte selbst noch deren Eingabe, Speicherung, Abruf oder Verabeitung Rechte Dritter (einschließlich Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und gewerbliche Schutzrechte) verletzen oder gegen anwendbares Recht verstoßen;
b) Kundeninhalte weder ganz noch teilweise gewaltverherrlichend, schockierend, diskriminierend, volksverhetzend, menschenverachtend, rassistisch, extremistisch, sexistisch oder sonst sittenwidrig, strafbar, missbräuchlich, bedrohlich, verleumderisch oder beleidigend sind oder zu strafbaren, sittenwidrigen oder gefährdenden Handlungen aufrufen;
c) der Kunde alle für die Eingabe, Speicherung und Verarbeitung der Kundeninhalte erforderlichen Zustimmungen und Einwilligungen Dritter wirksam eingeholt hat und aufrechterhält, einschließlich datenschutzrechtlich erforderlicher Einwilligungen; und
d) Kundeninhalte keine Viren oder sonst Schadsoftware enthalten oder verbreiten.
8.4 Der Kunde wird keine Kundeninhalte entgegen Ziff. 8.3 in den Dienst eingeben, hochladen, sonst speichern, streamen oder anderweitig mittels oder im Zusammenhang mit dem Dienst verarbeiten oder vorgenannte Handlungen dulden. Stellt der Kunde fest, dass Kundeninhalte entgegen Ziff. 8.3 im Dienst gespeichert oder anderweitig mittels oder im Zusammenhang mit dem Dienst verarbeitet werden, wird er 3Q unverzüglich hierüber informieren und das gemeinsame Vorgehen abstimmen. Etwaige Ansprüche und Rechte von 3Q bleiben von dieser Ziff. 8.4 unberührt.
8.5 Der Kunde übernimmt alleine und unbegrenzt die Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung von Rechten im Zusammenhang mit Kundeninhalten gegenüber 3Q oder eingesetzten Erfüllungsgehilfen geltend machen. Auf Aufforderung von 3Q wird der Kunde die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr gegen im Zusammenhang mit Kundeninhalten gegenüber 3Q geltend gemachten Ansprüche Dritter übernehmen. Das Recht von 3Q, sich (auch) selbst zu verteidigen, bleibt unberührt. Der Kunde darf Ver-handlungen, eine vergleichsweise Beilegung einer Auseinandersetzung und Prozesshandlungen mit Wirkung für 3Q nur mit vorheriger Zustimmung von 3Q vornehmen. Der Kunde trägt die Kosten der Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche im Zusammenhang mit Kundeninhalten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Alle weiteren Rechte und Ansprüche von 3Q bleiben unberührt.
9. Einschränkung, Sperrung und Löschung
9.1 Hat 3Q aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht, dass Zugangsdaten des Kunden missbraucht oder vertragswidrig genutzt werden, kann 3Q diese Zugangsdaten sperren und ersetzen.
9.2 3Q kann den Zugang des Kunden zum Dienst vorübergehend sperren, (i) solange der Kunde sich mit einem nicht nur unerheblichen Anteil vereinbarter Zahlungen in Zahlungsverzug befindet oder (ii) Systeme des Kunden abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit des Dienstes beeinträchtigt wird. Zudem kann 3Q den Zugang des Kunden zum Dienst sperren, wenn der Einzug fälliger Entgelte von dem durch den Kunden angegebenen Konto (vgl. Ziff. 12.5) dreimal erfolglos war, die Entgelte also nicht dauerhaft bei 3Q gutgeschrieben worden sind; die Sperrung kann bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge aufrechterhalten werden.
9.3 Hat 3Q aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte Grund zur Annahme, dass der Kunde Kundeninhalte vertragswidrig, insbesondere entgegen Ziff. 8.4, eingegeben hat oder verarbeitet, kann 3Q den Kunden hierüber informieren und ihm Gelegenheit geben, entweder (i) die betreffenden Kundeninhalte zu entfernen oder (ii) nachzuweisen, dass Eingabe und Verarbeitung vertragsgemäß erfolgen. Falls der Kunde keine dieser Optionen binnen angemessener Frist erfüllt, kann 3Q die Kundeninhalte entfernen oder sperren.
9.4 3Q wird berechtigte Interessen des Kunden bei Entscheidung und Durchführung vorgenannter Maßnahmen angemessen berücksichtigen.
9.5 Alle weiteren Ansprüche und Rechte von 3Q, insbesondere Zurückbehaltungs- und Kündigungsrechte, bleiben von dieser Ziff. 9 unberührt.
10. Sach- und Rechtsmängel
10.1 3Q gewährleistet die vertragsgemäße Bereitstellung des Dienstes im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit. Etwaige Mängel des Dienstes wird 3Q binnen angemessener Zeit nach ordnungsgemäßer Mangelanzeige durch den Kunden beseitigen. Die Mangelbeseitigung kann auch durch ein Update erfolgen.
10.2 Soweit dem Kunden der vertragsgemäße Gebrauch des Dienstes durch einen Rechtsmangel ganz oder teilweise entzogen ist, kann 3Q den Mangel nach eigener Wahl auch beseitigen, indem 3Q
a) dem Kunden die erforderlichen Rechte zur vertragsgemäßen Verwendung des Dienstes verschafft oder
b) den Dienst so ändert, dass das Recht des Dritten der vertragsgemäßen Nutzung durch den Kunden nicht mehr entgegensteht.
3Q wird berechtigte Interessen des Kunden dabei angemessen berücksichtigen.
10.3 Im Übrigen gelten bei Mängeln des Dienstes die §§ 535 ff. BGB mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ausgeschlossen ist. Für die Verfügbarkeit des Dienstes gilt Ziff. 5.
10.4 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden eine Rechteverletzung durch den Dienst geltend, wird der Kunde 3Q unverzüglich in Text- oder Schriftform hierüber in Kenntnis setzen. 3Q wird den Kunden bei der Verteidigung angemessen unterstützen und – soweit gesetzlich, insbesondere datenschutzrechtlich zulässig – relevante Informationen zur Verfügung stellen. Die Pflicht von 3Q, Mängel nach Maßgabe von Ziff. 10 zu beseitigen, bleibt hiervon unberührt.
11. Zusatzleistungen
11.1 Für vereinbarte Zusatzleistungen gelten die Regelungen dieser Ziff. 11. Zusatzleistungen können insbesondere Leistungen zur Einweisung und Schulung von Autorisierten Nutzern, Anwendungssupport per E-Mail oder sonst hierfür eingerichtete Kommunikationskanäle sowie sonst Beratungsleistungen durch 3Q zur Unterstützung des Kunden bei der Einrichtung oder Verwendung des Dienstes sein.
11.2 Haben die Parteien Support für die Verwendung des Dienstes als Zusatzleistungen vereinbart, kann der Kunde sich bei Fragen zur Nutzung des Dienstes in angemessenem Umfang über die hierfür von 3Q zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle an 3Q wenden. 3Q wird während der Geschäftszeiten von 3Q im laufenden Geschäftsgang für eine Befassung mit der Supportanfrage sorgen und binnen angemessenem Zeitraum auf die Supportanfrage reagieren.
11.3 Sind Schulungen durch 3Q im Zusammenhang mit dem Dienst als Zusatzleistungen vereinbart, ist der Kunde alleine dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer an dem dafür vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit an der jeweiligen Schulung teilnehmen. 3Q ist nicht verpflichtet, weitere Schulungstermine anzubieten, wenn Teilnehmer nicht an einer Schulung teilnehmen.
11.4 Soweit bei der Durchführung von Zusatzleistungen geistige Eigentumsrechte entstehen, räumt 3Q dem Kunden an dem betreffenden Arbeitsergebnis ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das Arbeitsergebnis während der Vertragslaufzeit im Zusammenhang mit den Funktionen des Dienstes zu verwenden.
11.5 3Q erbringt Zusatzleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für das Erreichen oder Erbringen bestimmter Ergebnisse oder eines bestimmten Erfolgs ist 3Q dabei nicht verpflichtet.
12. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
12.1 Der Kunde ist zur Zahlung der (i) einmaligen Entgelte, der (ii) laufenden, nutzungsunabhängigen Entgelte und (iii) der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet.
12.2 Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste von 3Q, außer soweit zwischen den Parteien in Text- oder Schriftform abweichende Preise vereinbart sind. Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe.
12.3 Einmalige Entgelte, etwa zur Einrichtungsunterstützung, sind vom Kunden gemeinsam mit dem ersten nutzungsunabhängigen Entgelt für den Dienst zu entrichten. Laufende nutzungsunabhängige Entgelte sind monatlich im Voraus vom Kunden zu entrichten, soweit kein hiervon abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte sind nach Ende des Monats vom Kunden zu entrichten, auf den sich das nutzungsabhängige Entgelt bezieht.
12.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass 3Q Rechnungen als PDF per E-Mail an die vom Kunden im Account hinterlegte E-Mail Adresse übermittelt; eine zusätzliche postalische Übermittlung erfolgt nicht.
12.5 Rechnungsbeträge werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Hat der Kunde ein Lastschriftmandat erteilt oder zahlt der Kunde mittels Kreditkarte, werden in Rechnung gestellte Beträge frühestens mit Eintritt der Fälligkeit durch 3Q eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto Sorge zu tragen. Gebühren und Bearbeitungskosten aus der Rückbelastung fälliger Entgelte trägt der Kunde mindestens in Höhe von 20 Euro, sofern die Rückbelastung auf Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht. 3Q steht der Nachweis höherer, dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten der Rückbelastung offen. Bei Widerruf der Einwilligung des Kunden zum Lastschriftverfahren erhebt 3Q ein angemessenes Bearbeitungsentgelt für die administrative Abwicklung.
12.6 3Q kann die vom Kunden zu zahlenden nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte während der Vertragslaufzeit auch ohne gesonderte Zustimmung des Kunden angemessen anpassen. Gründe für eine Anpassung können insbesondere Änderungen der Energiekosten, Personalkosten, Lizenzkosten für eingesetzte Software oder Dienste Dritter oder Änderungen der sonstigen Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung, Bereitstellung und/oder Wartung des Dienstes oder hierfür eingesetzter Hard- oder Software sein. 3Q wird den Kunden über eine beabsichtigte Entgeltanpassung und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens mindestens sechzig (60) Tage vor ihrem Inkrafttreten informieren. Im Fall einer angekündigten Erhöhung des Entgelts kann der Kunde den Nutzungsvertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Änderungsstichtag kündigen; Ziff. 14 bleibt hiervon unberührt.
13. Haftungsbeschränkung
13.1 3Q haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 3Q nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von 3Q ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die unbeschränkte Haftung nach Ziff. 13.1 bleibt hiervon unberührt.
13.3 Über Ziff. 13.1 und Ziff. 13.2 hinaus haftet 3Q nicht für leichte Fahrlässigkeit.
13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkt-haftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich übernommener Garantien.
13.5 Ziff. 13 gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von 3Q.
13.6 Die Parteien sind verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Sollten sich während der Laufzeit dieses Vertrages im Zusammenhang mit der Betriebshaftpflicht Änderungen ergeben, sind die Parteien verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zumindest in Textform darüber zu informieren.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
14.1 Der Nutzungsvertrag tritt zu dem im Auftragsformular genannten Datum in Kraft und endet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen (die „Vertragslaufzeit“).
14.2 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von drei (3) Monaten von jeder Seite mit einer Frist von einem (1) Monat ordentlich gekündigt werden. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Hiervon abweichende Vereinbarungen der Parteien im Auftragsformular gelten vorrangig.
14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für 3Q liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
a) der Kunde sich für zwei aufeinander folgende Monate mit der geschuldeten Vergütung zw. einem nicht unerheblichen Teil dieser Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit einer Vergütung, welche der Höhe nach zwei monatlichen Grundvergütungen entspricht, in Zahlungsverzug befindet und der ausstehende Betrag mindestens 50 Euro beträgt;
b) der Kunde den Dienst wiederholt über die Nutzungsberechtigung hinaus verwendet oder vereinbarte Nutzungsbeschränkungen gemäß Ziff. 6 verletzt;
c) der Kunde ein Verfahren zu seiner Auflösung, Liquidation oder Abwicklung eingeleitet hat; der Kunde seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist.
14.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform.
15. Vertraulichkeit
15.1 „Vertrauliche Informationen“ einer Partei sind Informationen zu wettbewerbsrelevantem Know-how, als vertraulich gekennzeichnete oder sonst auf Grundlage eines objektiven Empfängerhorizonts als vertraulich erkennbare Informationen sowie Geschäftsgeheimnisse. Zu den Vertraulichen Informationen zählen auch die kommerziellen Bedingungen des Nutzungsvertrages.
15.2 Die Parteien werden ihnen im Zuge der Vertragsanbahnung oder -durchführung zur Kenntnis gelangende Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei
a) vertraulich behandeln und ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwenden;
b) Arbeitnehmern und Dritten nicht offenlegen oder zugänglich machen, außer soweit dies für die Vertragsdurchführung zwingend erforderlich ist (need-to-know) und nur wenn diese Arbeitnehmer oder Dritte zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden;
c) durch angemessene und geeignete Maßnahmen gegen den Zugriff durch unberechtigte Personen schützen (z.B. Zugangskontrolle, Verschlüsselung).
15.3 Ziff. 15.2 gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) eine Partei von Dritten rechtmäßig, insbesondere ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat oder erhält;
b) bei Vertragsschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt werden;
c) bei einer Partei bereits vor Aufnahme der Geschäftsbeziehungen vorhanden waren und keiner Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen; oder
d) durch eine Partei unabhängig entwickelt werden.
Ferner sind die Parteien zur Verwendung und Offenlegung Vertraulicher Informationen berechtigt, soweit sie hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet sind. In einem solchen Fall wird die betreffende Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über Umfang und Grundlage der Verwendung oder Offenlegung informieren.
15.4 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit des Nutzungsvertrages für weitere drei (3) Jahre fort.
16. Datenschutz
16.1 Soweit 3Q im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“) zwischen den Parteien. Die AVV gilt in ihrem Anwendungsbereich stets vorrangig.
16.2 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Erfüllung der Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere die ordnungsgemäße Information Betroffener (Art. 12 ff. DSGVO).
16.3 Der Kunde stellt 3Q von sämtlichen Forderungen sowie von gerichtlichen und behördlichen Maßnahmen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten vollumfänglich frei, außer soweit 3Q die unzulässige Verarbeitung alleine zu vertreten und entgegen der Weisungen des Kunden vorgenommen hat. Die Haftung des Kunden schließt den Ersatz angemessener Kosten der Rechtsverteidigung ein. Alle weiteren Ansprüche und Rechte von 3Q bleiben unberührt.
17. Kostenfreie Testphase
17.1 Während der vereinbarten Testphase („Testphase“) gelten die Regelungen dieser Ziff. 17 vorrangig vor den weiteren Regelungen des Nutzungsvertrages. Während der Testphase ist der Kunde nicht zur Zahlung von Nutzungsgebühren verpflichtet.
17.2 Während der Testphase ist es dem Kunden abweichend von Ziff. 6.1 lediglich gestattet, über das Internet auf den Dienst zuzugreifen, um die Funktionen des Dienstes durch Autorisierte Nutzer zu testen, die beim Kunden als Arbeitnehmer angestellt sind. Eine darüberhinausgehende Verwendung ist dem Kunden nicht gestattet. Insbesondere ist es dem Kunden während der Testphase nicht gestattet, den Dienst für kommerzielle Zwecke oder Zwecke Dritter zu verwenden, Dritten während der Testphase Zugriff auf den Dienst oder Funktionen des Dienstes zu gestatten oder einzuräumen.
17.3 Dem Kunden ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass der Dienst während der Testphase möglicherweise nicht, nur eingeschränkt, mit wesentlichen Unterbrechungen und/oder fehlerhaft zur Verfügung stehen kann. 3Q sagt während der Testphase eine Verfügbarkeit des Service nicht zu. Ziff. 5 findet keine Anwendung.
17.4 Während der Testphase haftet 3Q nach Maßgabe der Bestimmungen des Leihvertragsrechts (§§ 598 ff. BGB). Ziff. 10 und 13 finden darüber hinaus keine Anwendung.
17.5 Die Testphase endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer der Testphase von sieben (7) Tagen. Der Kunde kann die Testphase jederzeit vorzeitig mit den im Dienst dafür vorgesehen Prozess beenden. Endet die Testphase, ohne dass der Kunde den Nutzungsvertrag in der Testphase kündigt (siehe Ziff. 17.7) wird der Nutzungsvertrag entgeltlich fortgesetzt. Diese Ziff. 17 findet dann keine Anwendung mehr.
17.6 Während der Testphase kann jede Partei den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Der Nutzungsvertrag sowie alle sich daraus ergebenden oder damit sonst in Zusammenhang stehenden Ansprüche und Rechte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag ist Berlin.
18.2 Der Nutzungsvertrag enthält die abschließende Regelung aller Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Nebenabreden bestehen bei Vertragsschluss nicht.
18.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages mindestens der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Ziff. 4.3 bleibt unberührt.
18.4 Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Ansprüchen aus diesem Nutzungsvertrag gegenüber 3Q aufrechnen und nur aufgrund solcher Ansprüche von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.
18.5 Die Parteien dürfen Ansprüche oder Rechte aus dem Nutzungsvertrag nur mit Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
München, 16.02.2022